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Zentrum für Hochschulbildung
Zertifizierung

Leistungsnachweise

Für unsere Sprachkurse ist der Erwerb von benoteten Leistungsnachweisen vorgesehen. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Kursbeschreibungen dokumentiert.

Im Einzelnen

Die Klausuren und mündlichen Abschlussprüfungen finden teilweise in der letzten Kurswoche, teilweise in der ersten vorlesungsfreien Woche statt. Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kursbeschreibungen. Details werden über die Kursleitungen zu Semesterbeginn kommuniziert.

Sie sind berechtigt zu einer Nachschreibklausur anzutreten, wenn Sie eine der folgenden Kriterien (= triftige Gründe) erfüllen:

  • Sie haben an der Abschlussklausur teilgenommen und diese nicht bestanden;
  • Sie hatten am Tag der Abschlussklausur eine andere Klausur;
  • Sie waren am Tag der Abschlussklausur krank;
  • Sie mussten am Tag der Abschlussklausur an einer TU Veranstaltung, an einer Exkursion, an einem Kompaktkurs oder an einem Praktikum teilnehmen;
  • Sie mussten am Tag der Abschlussklausur arbeiten.

Sämtliche Gründe sind schriftlich zu belegen. Bitte beachten Sie zudem:

  • Diese Regelungen gelten auch für Klausurtermine, die während des Semesters stattfinden (z.B. Zwischenklausuren oder mehrteilige Klausuren, wie z.B. First Listening Comprehension Exam, Second Listening Comprehension Exam).
  • Urlaubsbuchungen werden als Grund für die Teilnahme an der Nachschreibklausur nicht berücksichtigt.

Gemäß allgemeinen prüfungsrechtlichen Bestimmungen haben Sie das Recht auf Klausureinsicht. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird Ihnen auf Antrag Einsicht in Ihre Klausurarbeit gewährt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses an den Bereich Fremdsprachen gestellt werden und kann formlos per E-Mail an das Sekretariat erfolgen. Eine Einsichtnahme ist generell im Sekretariat nach Terminabsprache möglich. Sollten sich im Zuge der Einsichtnahme weiterführende Fragen Ihrerseits ergeben, so leiten wir Ihre Frage/n an die jeweilige Lehrkraft weiter, verbunden mit der Bitte, sich mit Ihnen persönlich in Verbindung zu setzen.

Für die fakultätsspezifischen Englischkurse mit mehren Parallelgruppen werden über die Kursleitungen zentralisierte Termine zur Prüfungseinsicht organisiert.

Für den erfolgreichen Abschluss eines Sprachkurses ist der Erwerb eines benoteten Leistungsnachweises vorgesehen. Unbenotete Teilnahmebescheinigungen werden in der Regel nicht vergeben. Es bestehen folgende Voraussetzungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen und Credits:

  • Anwesenheit gemäß Kursbeschreibung: Regelungen zur Anwesenheitspflicht sind in den einzelnen Kursbeschreibungen festgelegt. Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Angaben zu den maximal erlaubten Fehlzeiten sowohl entschuldigte als auch unentschuldigte Fehlzeiten einschließen.
  • Prüfungsleistung (Klausur, Hausarbeit, Rollenspiel, Präsentation u.a.): Die Form der Prüfung ist kursspezifisch festgelegt. Details sind den Kursbeschreibungen zu entnehmen.

Kreditierung: Pro 1 Semesterwochenstunde (SWS) werden 1,5 Credits erteilt, zum Beispiel:

  • Chinesisch A1: 4 SWS / 6 Credits plus Note
  • Polnisch A1.1: 2 SWS / 3 Credits plus Note

Die in den Sprachkursen erworbenen Leistungsnachweise können über die Kursplattform selbstständig ausgedruckt werden. Sobald die Lehrkräfte die Noten eingetragen haben, erhalten Sie eine automatisierte Nachricht per E-Mail, dass Ihr Leistungsnachweis als PDF-Datei zum Download bereitsteht. Stempel und Unterschrift sind nicht notwendig, da jeder Nachweis mit einer Nummer versehen ist. Gibt man diese Nummer auf der im Leistungsnachweis angegebenen Internetseite ein, erfolgt eine Verifizierung. Um Leistungsnachweise herunterladen zu können, müssen Sie auf unserer Kursplattform mit Ihrem UniAccount registriert und eingeloggt sein.

Nach Exmatrikulation haben Sie keinen Zugang mehr zur Kursplattform. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Sekretariat.