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Zentrum für Hochschulbildung
Bereichsordnung

Kursplatzvergabe

Die Kursplatzvergabe in den Sprachkursen ist in unserer Bereichsordnung geregelt.

Im Einzelnen

Informationen zu unseren Zielgruppen finden Sie unter Kurs­anmeldung.

Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Ist auf unserer Kursplattform die Anzahl der Plätze dunkelgrau hinterlegt, so ist der betreffende Kurs bereits ausgebucht. Anmeldungen sind in diesem Falle noch möglich, es werden aber nur Plätze auf der Warteliste vergeben.

Bei Kursen mit mehreren Gruppen ist die Anmeldung nur für eine Gruppe möglich. Um möglichst vielen Studierenden die Teilnahme an unseren Sprachkursen zu ermöglichen, können Sie sich nur für eine Gruppe anmelden. Zum Beispiel: Im Falle von Spanisch A1 (Gruppe A) oder Spanisch A1 (Gruppe B) oder Spanisch A1 (Gruppe C): Bitte entscheiden Sie sich für eine Gruppe. Diese Gruppen haben identische Inhalte und Leistungsanforderungen.

Bei zeitlich parallel stattfindenden Kursen ist nur eine Anmeldung möglich. Wenn Sie sich für zwei oder drei Kurse interessieren, die zeitlich parallel stattfinden, dann müssen Sie sich für einen dieser Kurse entscheiden. Eine Mehrfachanmeldung zu zeitlich parallel stattfindenden Kursen blockiert unnötig Plätze, die anderen Studierenden zugute kommen können, und wird daher von unserer Kursplattform nicht ermöglicht (rote Spaltenmarkierung vor dem Kurstitel).

Um möglichst vielen Studierenden die Teilnahme an unseren Sprachkursen zu ermöglichen, können Kurse nur unter bestimmten Vorgaben wiederholt werden.

Dies bedeutet, dass Sie sich auf der Kursplattform nicht automatisch zu einem Kurs anmelden können, den Sie bereits erfolgreich mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen haben (rote Spaltenmarkierung vor dem Kurstitel). Sollten Sie Interesse haben, einen Kurs zu wiederholen, melden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist im Sekretariat. Dort wird geprüft, ob es noch freie Kursplätze gibt. Falls ja, dann wird Ihre Kurs­anmeldung vom Sekretariat vorgemerkt. Die Anmeldung selbst erfolgt erst am Ende der Anmeldephase kurz vor Semesterbeginn, damit für die Studierenden, die den Kurs zum ersten Mal besuchen möchten, keine Plätze blockiert werden.

Bitte beachten Sie:

  • Ihre ursprüngliche Prüfungsleistung kann durch die wiederholte Teilnahme an einem Kurs nicht verbessert werden. Überdies werden keine Teilnahmebescheinigungen für wiederholte Kurse ausgestellt.
  • Bei Kursen mit geringer Teilnehmerzahl ist zu beachten, dass mindestens 7 reguläre Anmeldungen vorliegen müssen, damit ein Kurs zustande kommt. Wiederholer*innen zählen aus ressourcentechnischen Gründen nicht zu den regulären Teilnehmenden.

Präsenzkurse + Online-Kurse:

Wenn Sie im Zuge des Anmeldeverfahrens einen Kursplatz erhalten haben, bekommen Sie einige Tage vor Kursbeginn eine E-Mail der Kursleitung mit relevanten Informationen zum Kursstart. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre TU E-Mail-Adresse. Sollten Sie nicht am Kurs teilnehmen können, melden Sie sich bitte unverzüglich über die Kursplattform ab oder schreiben Sie eine E-Mail an das Sekretariat. So können Ihre Kommiliton*innen, die sich auf der Warteliste befinden, nachrücken. Sollten Sie an der 1. Kurssitzung nicht teilnehmen können, dann senden Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an das Sekretariat. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem unentschuldigten Versäumen der 1. Kurssitzung von der Teilnehmerliste gestrichen werden.

Befinden Sie sich auf der Warteliste, erhalten Sie vor Kursstart keine Benachrichtigung. Im Falle einer Nachrückmöglichkeit werden Sie von der Kursleitung per E-Mail kontaktiert. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre TU E-Mail-Adresse. Falls Sie sich für einen Präsenzkurs angemeldet haben und auf der Warteliste stehen, kommen Sie bitte auf keinen Fall unaufgefordert zum Unterricht.

Das Kursplatzvergabeverfahren ist spätestens nach 2 bis 3 Kurssitzungen abgeschlossen, d.h. danach besteht keine Möglichkeit des Nachrückens.

Bei der Kursplatzvergabe werden im Sinne einer Härtefallregelung Studierende, die sich im letzten Fachsemester befinden und einen bestimmten Sprachkurs als Studienleistung vorweisen müssen, möglichst berücksichtigt. Bei sehr großer Nachfrage werden unter Umständen (unter Vorbehalt der verfügbaren finanziellen Mittel) noch zusätzliche Kurse organisiert.

Die Mindestgrenze für unsere Sprachkurse beträgt  7 Teilnehmende. Ein Kurs mit weniger als 7 Anmeldungen/Teilnehmenden muss in der Regel abgesagt werden. Die Absage eines Kurses ist prinzipiell innerhalb der ersten drei Semesterwochen möglich, sofern die Teilnehmerzahl unter 7 fällt. Falls Sie sich also zu einem Kurs anmelden, dann planen Sie bitte den Kurs regelmäßig zu besuchen und abzuschließen.