Sprachkurse
Auf dieser Seite stellen wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Sprachkurse bereit.
Die Anmeldung zu den Sprachkursen des Bereichs Fremdsprachen erfolgt über unsere Kursplattform. Vor der Anmeldung müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Unikennung registrieren. Bitte informieren Sie sich vorab über die Anmeldevoraussetzungen zu den Kursen.
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Als Student*in der TU Dortmund: Die Anmeldung erfolgt über die Kursplattform des Bereichs Fremdsprachen. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen und die Termine für die Einstufungstests. Alle Informationen finden Sie unter Deutsch als Fremdsprache.
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Als Externe/r oder zur DSH-Vorbereitung: Der Bereich Fremdsprachen bietet keine Deutschkurse für Externe an. Auch Deutschkurse zur DSH-Vorbereitung werden in unserem Bereich nicht angeboten.
Die Sprachkurse des Bereichs Fremdsprachen richten sich primär an Studierende der TU Dortmund und sind nicht kostenpflichtig.
Nein, Externe werden zu den Sprachkursen des Bereichs Fremdsprachen nicht zugelassen. Eine Teilnahme an unseren Sprachkursen setzt die Einschreibung als Ersthörer*in, Zweithörer*in oder Gasthörer*in voraus, wobei Ersthörende bei der Kursplatzvergabe priorisiert werden.
Ob Sie einen Einstufungstest ablegen müssen, hängt generell davon ab, in welcher Sprache Sie einen Kurs absolvieren möchten, auf welchem Sprachniveau Sie sich befinden und ob Sie Ihre Vorkenntnisse eventuell anders nachweisen können. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich unter Sprachkurse.
Die Einstufungstests finden in der Regel einige Wochen vor Beginn der Anmeldephase (definitiv in der vorlesungsfreien Zeit) statt. Alle Termine finden Sie rechtzeitig unter Einstufungstests. Die Anmeldung zum Einstufungstest erfolgt über die Kursplattform.
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Die beste Möglichkeit Ihr gewünschtes oder erforderliches Sprachniveau zu erreichen ist einen Sprachkurs mit dem passenden Zielniveau zu belegen. Nach Abschluss können Sie sich 2 Semester für Sprachkurse mit dem nächsthöheren Zielniveau anmelden.
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Des Weiteren können Sie sich mithilfe unserer Angebote zum Selbstlernen erneut auf den Test vorbereiten.
Informieren Sie sich über die anerkannten Sprachzertifikate. Abiturzeugnisse, mit Angabe der GeR-Stufe, werden ebenfalls akzeptiert. Falls Ihr Sprachzertifikat in der Liste nicht aufgeführt ist, reichen Sie dieses bitte rechtzeitig zur Prüfung im Sekretariat ein.
Sprachnachweise, die Sie in einem Kurs des Bereichs Fremdsprachen oder anderswo erworben haben, dürfen in der Regel nicht älter als 1 Jahr sein, um als Qualifikationsnachweis für die nächsthöhere Niveaustufe anerkannt zu werden.
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Bitte informieren Sie sich für das kommende Semester rechtzeitig sowohl über die Anmeldefristen als auch über die Anmeldevoraussetzungen. Nachträglich in einen Kurs einzusteigen, ist in der Regel nicht möglich.
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Im laufenden Semester haben Sie aber die Möglichkeit, Angebote zum Selbstlernen wahrzunehmen.
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Bitte beachten Sie die Regelungen zur Kursplatzvergabe sowie die automatisierten Antworten, die Sie im Zuge der Kursanmeldung erhalten.
Laut Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb), Bereich Fremdsprachen kann eine Anwesenheitspflicht für die Sprachkurse gelten. Derzeit ist für fast alle Sprachkurse eine Anwesenheitspflicht festgelegt. Auf die Anwesenheitspflicht sowie auf die erlaubten Fehleinheiten wird in der jeweiligen Kursbeschreibung hingewiesen.
Die E-Mail-Adressen der Kursleitungen finden Sie unter Team. Bitte beachten Sie, dass Anfragen im Zuge von Anmeldung und Kursplatzvergabe zentral an das Sekretariat zu richten sind.
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Die Klausuren finden in der Regel in der letzten Kurseinheit statt. Bei Abweichungen werden Sie von der Kursleitung in der ersten Kurssitzung informiert.
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Wenn Sie den Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, trägt der Dozent bzw. die Dozentin Ihre Note auf der Kursplattform ein. Nach Prüfung und Freigabe durch das Sekretariat erhalten Sie eine automatische E-Mail-Nachricht, dass Ihr Leistungsnachweis zum Herunterladen und Ausdruck zur Verfügung steht. Der Leistungsnachweis wird maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
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Ausnahme: Leistungsnachweise, die im oder vor dem SoSe 2012 erworben wurden, müssen im Sekretariat abgeholt werden.
Für den erfolgreichen Abschluss eines Kurses ist der Erwerb eines benoteten Leistungsnachweises vorgesehen. Die entsprechenden Leistungsanforderungen sind in der jeweiligen Kursbeschreibung dokumentiert. Unbenotete Teilnahmebescheinigungen werden vom Bereich Fremdsprachen generell nicht vergeben.
Sie sind zur Teilnahme an einer Nachschreibklausur berechtigt, wenn Sie die Abschlussklausur nicht bestanden haben oder ein schriftliches Attest vorlegen können, das bescheinigt, dass Sie zum Klausurtermin verhindert waren. Verhinderungsgründe sind: Überschneidung von Klausurterminen, Krankheit (Ihr Attest muss spätestens 3 Tage nach dem Klausurtermin ausgestellt werden), andere universitäre Veranstaltungen, Praktika oder Arbeit. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter Leistungsnachweise.
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Gemäß allgemeinen prüfungsrechtlichen Bestimmungen haben Sie das Recht auf Klausureinsicht. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird Ihnen auf Antrag Einsicht in Ihre Klausurarbeit gewährt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses an den Bereich Fremdsprachen gestellt werden und kann formlos per E-Mail an das Sekretariat erfolgen. Eine Einsichtnahme ist generell im Sekretariat nach Terminabsprache möglich. Sollten sich im Zuge der Einsichtnahme weiterführende Fragen Ihrerseits ergeben, so leiten wir Ihre Frage/n an die jeweilige Lehrkraft weiter, verbunden mit der Bitte, sich mit Ihnen persönlich in Verbindung zu setzen.
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Für die Parallelgruppen der Kurse English B2 WiWi-Modul 6 und English for Bio- and Chemical Engineering B2 werden von den Kursleitungen Termine zur Prüfungseinsicht festgelegt und an die Kursgruppen kommuniziert.