Einstufung zu den Sprachkursen
Für die Anmeldung zu unseren Sprachkursen ist für bestimmte Sprachen der Nachweis von Vorkenntnissen erforderlich. Dieser Nachweis kann über unterschiedliche Wege erfolgen.
Anmeldevoraussetzungen
Für die Anmeldung zu den Kursen in den Sprachen Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch müssen Vorkenntnisse nachgewiesen werden. Eine Ausnahme bilden die Anfängerniveaus A1 bzw. A1.1 sowie einige fakultätsspezifische Kurse. Details finden Sie in den Kursbeschreibungen auf der Kursplattform.
Für die Anmeldung zu den Kursen in den anderen modernen Fremdsprachen sind bei höheren Niveaustufen ebenfalls Vorkenntnisse notwendig. Die Einstufung übernimmt die Lehrkraft des jeweiligen Kurses. Falls Sie unsicher sind, welche Niveaustufe Sie besuchen sollen/können, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die Kursleitung.
Für die Anmeldung zu den Kursen in den Alten Sprachen ist teilweise ebenfalls der Nachweis von Vorkenntnissen erforderlich. Details entnehmen Sie bitte den Kursbeschreibungen auf der Kursplattform.
Optionen zur Erbringung des Nachweises von Vorkenntnissen
- Im Bereich Fremdsprachen erworbene Leistungsnachweise werden als Vorkenntnisse anerkannt. Diese dürfen nicht älter als zwei Semester sein. Beispiel: Im SoSe 2025 können Sie sich mit Leistungsnachweisen vom WiSe 2024/25 und vom SoSe 2024 anmelden.
- Wenn Sie im Bereich Fremdsprachen einen Leistungsnachweis erworben haben und dieser nicht älter als zwei Semester ist, sind Sie in der Regel automatisch für die nächst höhere Niveaustufe freigeschaltet. Falls also der Anmeldebutton zu einem Kurs nicht freigeschaltet ist (rote Markierung statt einer grünen Markierung in der Spalte "Zugelassen"), dann liegt es daran, dass Sie nicht durch einen entsprechenden Vorgängerkurs für diesen Kurs qualifiziert sind. Überprüfen Sie bitte ggf., ob Ihr Vorgängerkurs in Ihrem persönlichen Account aufgeführt wird, wenn Sie in unserer Kursplattform eingeloggt sind. Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
- Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als ein Jahr sein; Stichtag ist dabei der erste Tag des Semesters (1. Oktober / 1. April). Beispiel: Im SoSe 2025 können Sie sich mit einem Zertifikat, welches am 4. April 2024 ausgestellt wurde, anmelden; nicht aber mit einem Zertifikat vom 18. März 2024.
- Sprachzertifikate müssen vor Kursanmeldung zur Überprüfung an das Sekretariat gesandt werden. Ansonsten ist eine Kursanmeldung nicht möglich, da wir Sie in unserer Kursplattform für die jeweilige Niveaustufe nicht freischalten können.
- Akzeptiert werden deutsche Abiturzeugnisse mit Angabe einer GeR-Niveaustufe und international anerkannte Zertifikate.
- Für die Einstufung in unsere Englischkurse ist eine einschlägige, aktuelle Studienbescheinigung gültig, aus welcher hervorgeht, dass Englisch studiert wird: Anglistik, Angewandte Sprachwissenschaften oder Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften.
- Studienbescheinigungen müssen vor Kursanmeldung an das Sekretariat gesandt werden. Ansonsten ist eine Kursanmeldung nicht möglich, da wir Sie in unserer Kursplattform für die jeweilige Niveaustufe nicht freischalten können.
- Gültig sind Ergebnisse vom aktuellen und vom vorherigen Einstufungstest. Beispiel: Im SoSe 2025 können Sie sich mit einem ausreichenden Ergebnis der aktuellen Testphase (März 2025) oder der Testphase des WiSe/25 2024 (September 2024) anmelden.
- Einstufungstests müssen vor Kursanmeldung absolviert werden. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einstufungstests.
Einstufungstests
Informationen zum Einstufungstest:
Bitte beachten Sie:
Die Einstufungstests dienen lediglich der Einstufung in die Kurse. Auf der Basis der Einstufungstests werden keine Teilnahmebescheinigungen oder GeR-Stufennachweise ausgestellt.
Einstufungstests
Bitte bestätigen Sie die Aktivierung dieses Videos.
Nach der Aktivierung werden Cookies gesetzt und Daten an YouTube (Google) übermittelt.
Zur Datenschutzerklärung von Google
Erklärvideo in Deutsch mit englischen Untertiteln