Alte Sprachen
Der Bereich Fremdsprachen bietet Lateinkurse in Vorbereitung auf die hochschulinterne Prüfung zum Kleinen Latinum an.
Ergänzungsprüfungen Alte Sprachen
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Ergänzungsprüfungen in den Alten Sprachen über die Bezirksregierung in Arnsberg abgelegt werden müssen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist für das Prüfungsverfahren, einschließlich Anmeldungen, Terminsetzungen, Wiederholungen etc. zuständig. Rechtsgrundlage ist die „Ordnung der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis“. Einzelheiten zu den organisatorischen Rahmenbedingungen und Prüfungsinhalten können den Webseiten der Bezirksregierung Arnsberg entnommen werden.
Hochschulinterne Lateinprüfung
Aufgrund der veränderten Anforderungen an die Kenntnisse in Latein gemäß Lehramtszugangsverordnung vom 25. Mai 2016 wird seit dem WiSe 2016/17 für Studierende der TU Dortmund über das zhb Bereich Fremdsprachen das "Kleine Latinum" in Form einer hochschulinternen Prüfung angeboten. Die Kurse Latein I und Latein II bereiten auf diese Prüfung vor. Näheres zu den Kursinhalten entnehmen Sie bitte den Kursbeschreibungen auf unserer Kursplattform.
Der Kurs Latein II schließt mit einer Prüfung ab, die den Erwerb des Kleinen Latinums hochschulintern bestätigt.
Die hochschulinterne Lateinprüfung zum Nachweis über Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums besteht:
- aus einer zweistündigen Klausur:
Aufgabe ist die Übersetzung eines Textes von 120 Wörtern Länge. Textgrundlage ist der Autor, der im Kurs durchgenommen wurde (in der Regel Caesar). Die Benutzung eines analogen Wörterbuches ist erlaubt.
- aus einem mündlichen Prüfungsteil:
Informationen hierzu werden in den Kursen bereitgestellt.
Die Anmeldung zur hochschulinternen Prüfung zum Kleinen Latinum erfolgt in der Regel im Kurs Latein II direkt über die Lehrkraft.
Die hochschulinterne Prüfung zum Kleinen Latinum findet nach Semesterende in der ersten oder zweiten vorlesungsfreien Woche statt.
Neben der staatlichen „Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis" für Latein sowie der hochschulinternen Kleinen Latinumsprüfung (siehe oben) werden an der TU Dortmund ausschließlich die folgenden Nachweise des Kleinen Latinums anerkannt:
- Schullatinum (wenn das „Kleine Latinum“ als Anlage zum Abiturzeugnis attestiert vorliegt): Studierende nach LABG 2009, die für das Masterstudium Lateinkenntnisse nachweisen müssen, können dies durch Vorlage des Abiturzeugnisses beim Studierendensekretariat (Dezernat 4) erledigen. Der Bereich Fremdsprachen am zhb ist für die Anerkennung dieser Zeugnisse nicht zuständig.
- an anderen Universitäten erworbene Nachweise des Kleinen Latinums: Die Vorlage des entsprechenden Nachweises erfolgt ebenfalls direkt beim Studierendensekretariat (Dezernat 4).