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Zentrum für Hochschulbildung
DSH

Anerkannte Sprachzeugnisse

Folgende Sprachzeugnisse werden für die Bewerbung zur DSH in der Regel anerkannt:

  • DSH-1-Zeugnis der TU Dortmund (nicht älter als 9 Monate)
    oder:
  • Abschlusszeugnis eines studienvorbereitenden Deutschkurses der Niveaustufe C1 mit mindestens 200 Unterrichtsstunden:
  1. Das Abschlusszeugnis muss detaillierte Ergebnisse zu den Bereichen Leseverstehen, Hörverstehen, Textproduktion und Wissenschaftssprachliche Strukturen enthalten (in Prozent).
  2. Aus dem Zeugnis muss eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs hervorgehen.
  3. Das Zeugnis darf nicht älter als 9 Monate (Kursabschluss!) sein.

Achtung:

  • Reine Prüfzertifikate (ohne vorherige Teilnahme an einer DSH-Vorbereitung) werden nicht anerkannt.
  • TestDaF-Zeugnisse werden für die DSH-Bewerbung nicht anerkannt.
  • Zeugnisse ausländischer Sprachkursanbieter werden nicht anerkannt.

Erkundigen Sie sich bitte vor der DSH-Bewerbung, ob das Sprachzeugnis Ihrer Sprachschule von uns anerkannt wird. Über die Anerkennung der Sprachzeugnisse und die Zulassung zur DSH entscheidet die Prüfungsvorsitzende.