Anerkannte Sprachzeugnisse
Folgende Sprachzeugnisse werden für die Bewerbung zur DSH in der Regel anerkannt:
- DSH-1-Zeugnis der TU Dortmund (nicht älter als 9 Monate)
oder: - Abschlusszeugnis eines studienvorbereitenden Deutschkurses der Niveaustufe C1 mit mindestens 200 Unterrichtsstunden:
- Das Abschlusszeugnis muss detaillierte Ergebnisse zu den Bereichen Leseverstehen, Hörverstehen, Textproduktion und Wissenschaftssprachliche Strukturen enthalten (in Prozent).
- Aus dem Zeugnis muss eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs hervorgehen.
- Das Zeugnis darf nicht älter als 9 Monate (Kursabschluss!) sein.
Achtung:
- Reine Prüfzertifikate (ohne vorherige Teilnahme an einer DSH-Vorbereitung) werden nicht anerkannt.
- TestDaF-Zeugnisse werden für die DSH-Bewerbung nicht anerkannt.
- Zeugnisse ausländischer Sprachkursanbieter werden nicht anerkannt.
Erkundigen Sie sich bitte vor der DSH-Bewerbung, ob das Sprachzeugnis Ihrer Sprachschule von uns anerkannt wird. Über die Anerkennung der Sprachzeugnisse und die Zulassung zur DSH entscheidet die Prüfungsvorsitzende.