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Zentrum für Hochschulbildung
Informationen für internationale Studienbewerber*innen

DSH und studienvorbereitende Deutschkurse

Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber,

vor der Aufnahme Ihres Fachstudiums müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Für ein Studium an der TU Dortmund erfolgt dieser Nachweis in der Regel durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber*innen (DSH). Diese Sprachprüfung müssen Sie mindestens mit dem Ergebnis DSH-2 abgelegt haben.

Folgende Sprachzertifikate werden u.a. als Sprachnachweise ebenfalls anerkannt:

  • Test Deutsch als Fremd­sprache (TestDaF): Summe TDN mindestens 16
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom – GDS)
  • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS)
  • Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Informationen zu weiteren befreienden Sprachprüfungen finden Sie hier zum Download.

Falls Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Dr. Carsten Martin per E-Mail in Verbindung.

Informationen zur DSH-Prüfung im Überblick

Bitte beachten Sie, dass im zhb Bereich Fremdsprachen keine studienvorbereitenden Deutschkurse angeboten werden, also auch keine Kurse zur Vorbereitung auf die DSH. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen privaten Sprachkursanbieter.

Achtung: Begrenzung der Teilnahmezahl für DSH-Prüfungen an der TU Dortmund

Für die DSH an der TU Dortmund steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Das bedeutet, dass Sie eventuell nicht zur Prüfung zugelassen werden, auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig um alternative Prüfungsmöglichkeiten wie z.B. TestDaF, telc Hochschule C1 oder DSH-Prüfungen anderer Hochschulen. 

DSH Dezember 2024

  • Schriftlich: 7. Dezember
  • Mündlich: 18. bis 20. Dezember

DSH März 2025

  • Schriftlich: 8. März
  • Mündlich: 19. bis 21. März

Für die DSH-Prüfung akzeptieren wir interne und externe Bewerber*innen. Interne Bewerber*innen werden bei der Vergabe der Prüfungsplätze priorisiert.

Informationen für interne Bewerber*innen

Als „intern“ gelten alle Bewerber*innen, die ein Zulassungsdokument der TU Dortmund haben. Für die DSH-Bewerbung werden folgende Zulassungsdokumente der TU Dortmund anerkannt:

  • 1. Priorität: Master-Zulassung der TU Dortmund zum Fachstudium an der TU Dortmund für das letzte/aktuelle/kommende Semester. (Master für Betreff)
  • 2. Priorität: Bachelor-Zulassung der TU Dortmund zum Fachstudium an der TU Dortmund für das letzte/aktuelle/kommende Semester. (Bachelor für Betreff)
  • 3. Priorität: Bescheid der TU Dortmund zur Immatrikulation in einen studienvorbereitenden Deutschkurs für das letzte/aktuelle/kommende Semester. (IDK für Betreff)

Außerdem müssen Sie ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines studienvorbereitenden C1-Deutschkurses einreichen (C1-Zeugnis), das nicht älter als 9 Monate ist. Falls sich mehr interne Bewerber*innen für die DSH bewerben als Prüfungsplätze vorhanden sind, werden die Prüfungsplätze nach der oben angegebenen Priorisierung vergeben. Ggf. entscheidet das Los.

Informationen für externe Bewerber*innen

Als „extern“ gelten alle Bewerber*innen, die kein Zulassungsdokument der TU Dortmund haben. Sie können sich für die DSH-Prüfung an der TU Dortmund bewerben, wenn Sie ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines studienvorbereitenden C1-Deutschkurses einreichen (C1-Zeugnis), das nicht älter als 9 Monate ist.

Achtung: Prüfungsplätze werden nur an externe Bewerber*innen vergeben, falls es am Ende der Bewerbungsfrist noch freie Prüfungsplätze gibt. Falls es freie Prüfungsplätze für externe Bewerber*innen gibt, entscheidet das Los über die Vergabe.

Sie können sich am 25. November  2024 per E-Mail für die DSH bewerben.

Das Bewerbungsformular für die DSH finden Sie erst ab dem 25. November 10:00 Uhr hier zum Download.

Interne Bewerber*innen:

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular bis zum 25. November 2024, 23:59 Uhr an dsh.zhbtu-dortmundde.

Der Betreff Ihrer E-Mail muss abhängig von Ihrem Zulassungsdokument (siehe oben) folgende Form haben:

Betreff: Interne DSH, Familienname, Vorname, Master oder Bachelor oder IDK

Folgende Dokumente müssen als PDF im Anhang Ihrer E-Mail sein. Die Anhänge müssen wie folgt benannt sein:

  • Bewerbungsformular
  • Zulassungsdokument (nur die erste Seite)
  • Sprachzeugnis
  • Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite mit aktueller Adresse und Passbild)

E-Mail-Bewerbungen, die nicht der oben angegebenen Form entsprechen (Betreff und Benennung der Dokumente) oder nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.

Falls Sie im Bewerbungsverfahren einen Platz für die DSH erhalten, werden wir Sie in den nächsten Tagen nach Bewerbungseingang per E-Mail informieren. Sie erhalten dann auch detaillierte Informationen zur schriftlichen und mündlichen DSH und zu den besonderen Hygienemaßnahmen.

Externe Bewerber*innen:

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular bis zum 25. Novmber 2024, 23:59 Uhr an dsh.zhbtu-dortmundde.

Der Betreff Ihrer E-Mail muss folgende Form haben:

Betreff: Externe DSH, Familienname, Vorname

Folgende Dokumente müssen als PDF im Anhang Ihrer E-Mail sein. Die Anhänge müssen wie folgt benannt sein:

  • Bewerbungsformular
  • Sprachzeugnis
  • Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite mit aktueller Adresse und Passbild)

E-Mail-Bewerbungen, die nicht der oben angegebenen Form entsprechen (Betreff und Benennung der Dokumente) oder nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Falls Sie im Losverfahren einen Platz für die DSH erhalten, werden wir Sie in den nächsten Tagen nach Bewerbungseingang per E-Mail informieren. Sie erhalten dann auch detaillierte Informationen zur schriftlichen und mündlichen DSH und zu den besonderen Hygienemaßnahmen.

Prüfungsgebühr

Für die Prüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150€ erhoben.